Die Sommerfeldschule soll für unsere Schülerinnen und Schüler ein sicherer Ort sein, an dem sie im Bedarfsfall Hilfe und Unterstützung erhalten. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, als Schulgemeinschaft einen Beitrag zur Stärkung unserer Schülerinnen und Schüler zu leisten, aber auch zugleich die Handlungssicherheit der gesamten Schulgemeinschaft zu gewährleisten.
Folgende Elemente sind Teil unseres Schutzkonzeptes:
- Leitgedanken
- Personalverantwortung (Führungszeugnis & Selbstverpflichtungserklärung)
- Prävention (Aus- und Fortbildung)
- Verhaltenskodex
- Verbindliche Verhaltensregeln
- Disziplinierungsmaßnahmen
- Leitgedanken
Schule als sicherer Ort
Da unsere Schule ein Ort ist, den alle Kinder und Jugendlichen verpflichtend besuchen, kommt ihr als Schutzraum gegen sexualisierte und andere Gewalt eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Wir als Schule haben dadurch nicht nur den Auftrag, Wissen und Kompetenzen zu vermitteln, um die Schülerinnen und Schüler zu stärken, sondern auch sichere Rahmenbedingungen zu schaffen.
Um Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt zu schützen und betroffene Kinder erkennen und unterstützen zu können, erlenen und üben wir an unserer Schule eine Kultur des Hinsehens und Hinhörens.
Dies wird begünstigt, wenn alle an der Schule tätigen Personen mit Wissen zum Thema sexualisierte Gewalt und mit Handlungssicherheit ausgestattet werden.
Dies wird begünstigt, wenn alle an der Schule tätigen Personen mit Wissen zum Thema sexualisierte Gewalt und mit Handlungssicherheit ausgestattet werden.
Unser Schutzkonzept bietet konkrete Unterstützung für das erforderliche Vorgehen und leistet damit einen wichtigen Beitrag, dass Betroffenen rasch und kompetent Hilfe zuteil wird.
Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft ist verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Schule als Ort erfahren wird, an dem die Persönlichkeit und die Würde jedes Einzelnen geschützt ist.
Bei Grenzüberschreitungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch geben alle an unserer Schule tätigen Personen Orientierung und Sicherheit, indem sie klare Grenzen setzen und verantwortlich handeln. Präventive Angebote zur Stärkung des Selbstwertgefühls der Schüler werden sowohl in den Unterricht integriert, als auch in außerschulischen Lernsituationen vermittelt.
Der Entwicklungsprozess unseres Schutzkonzeptes findet auf allen Ebenen statt und beteiligt alle zur Schulgemeinschaft gehörenden Personen. Durch das Reflektieren unserer gemeinsamen Haltung sowie unserem Verhalten soll unser Konzept weiterentwickelt werden um kontinuierliche fundamentale Orientierung geben.
Zielsetzung unseres Schutzkonzeptes
- Wir sind als Schule sprach- und handlungsfähig, um unsere Schülerinnen und Schüler vor sexueller Gewalt zu schützen.
- Wir bauen Unsicherheiten ab und bei allen am Schulleben beteiligten Personen Wissen auf.
- Wir schaffen präventive Strukturen.
- Wir schaffen einen sicheren Raum für unsere Kinder und Jugendlichen.
- Wir schaffen ein Miteinander, das von Wertschätzung und Respekt geprägt ist.
- Wir leben eine „Kultur der Achtsamkeit“
Begriffsklärung „Sexualisierte Gewalt“
„Sexualisierte Gewalt“ beginnt bei Grenzverletzungen, die in der alltäglichen Interaktion häufig beiläufig und verbal geschehen, und reicht über Belästigungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung. In der Schule erfordern bereits Grenzverletzungen Aufmerksamkeit und niedrigschwelliges pädagogisches Handeln, da sie andernfalls den Boden bereiten für weitere Übergriffe. Dies gilt umso mehr für den Fall, wenn strafrechtlich relevante Tatbestände im schulischen Kontext vorliegen.
- Personalverantwortung (Führungszeugnis & Selbstverpflichtungserklärung)
Alle an der Schule tätigen Personen (z.B. Päd. Assistent/innen, Hausmeister/innen, Reinigungspersonal, Schulbegleitungen, Erzieher/innen,…) legen der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis vor und reichen dieses in regelmäßigem Abstand von fünf Jahren erneut ein. Des Weiteren unterzeichnet jeder den schulinternen Verhaltenskodex (Anhang, Punkt…) um die gemeinsame „Kultur der Achtsamkeit“ zu leben.
Alle Personen, die anderweitig im Umfeld der Schule mit Schüler/innen im Kontakt stehen bzw. stehen wollen, haben eine so genannte „Selbstverpflichtungserklärung“ (Anhang, Punkt…) abzugeben.
- Prävention (Aus- und Fortbildung)
Das Kollegium besucht regelmäßige Fortbildungen und Schulungen, um präventive Maßnahmen in ihr Handeln zu integrieren und auf entsprechende Verdachtsfälle angemessen und hilfreich reagieren zu können. Darüber hinaus werden sogenannte Interventionstandems gebildet. Durch die Einrichtung dieser Gruppen soll Zeit für Austausch sowie kollegiale Unterstützung möglich gemacht werden.
Für die einzelnen Klassenstufen werden gemeinsam mit der Schulsozialarbeiter/innen ein Konzept mit Maßnahmen, Projekte und Angebote entwickelt um die Schüler/innen in Ihrer Persönlichkeit zu stären. Diese werden in unserem Schulprofil sichtbar.
Es wird schrittweise ein „Achtsamkeitsteam“ aus Schüler/innen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten aufgebaut.
Mit den außerschulischen Partnern werden Themenabende für Eltern angeboten um zu sensibilisieren und aufzuklären.
- Verhaltenskodex
- Durch unsere Arbeit entsteht persönliche Nähe und Gemeinschaft. Die Arbeit mit unseren Schülerinnen und Schüler sowie innerhalb des Teams ist von Vertrauen, Wertschätzung und Respekt geprägt. Wir achten die Würde und die Persönlichkeit aller Menschen.
- Um die uns anvertrauten jungen Menschen zu schützen, verpflichten wir uns, klare Positionen zu beziehen, damit Grenzverletzungen, verbaler, psychischer sowie sexueller Missbrauch und Gewalt jeglicher Art vermieden werden.
- Der Beziehungsaufbau zu unseren Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern transparent in positiver Zuwendung und gehen, auch in unserem Interesse, verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder (auch körperliche) werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder.
- Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und besprechen diese Situationen im Kollegium offen. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert. Im Konfliktfall ziehen wir fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder steht dabei an erster Stelle.
- In unserer Rolle und Funktion als Erwachsene haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Daher nutzen wir keine Abhängigkeiten aus und missbrauchen nicht das uns entgegengebrachte Vertrauen. Jede Missachtung der Grenzen von Schutzbefohlenen ist eine nicht zu akzeptierende Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen.
- Der körperliche Kontakt im Unterricht ist situationsgebunden und bedarf in der Regel ausreichend Erklärung und Ansagen für das Kind, dies gilt insbesondere für Hilfestellung im Sportunterricht oder bei Maßnahmen im Rahmen der 1. Hilfe.
- Um die Medienkompetenz der Schüler zu fördern, ist ein professioneller Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
Mit diesem Verhaltenskodex engagieren wir uns für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander.
- Verhaltensregeln
Sprache und Wortwahl bei Gesprächen:
- Bei sprachlichen Grenzverletzungen schreiten wir ein und beziehen Stellung.
- In keiner Form unserer Interaktion und Kommunikation verwenden wir sexualisierte Sprache. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Schülerinnen und Schüler.
- Verbale und nonverbale Interaktion entsprechen unserer jeweiligen Rolle und unserem Auftrag und sind auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst.
Gestaltung von Nähe und Distanz:
- Wir thematisieren Grenzverletzungen.
- Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen ernst, achten diese, und kommentieren sie nicht abfällig.
- Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt, welche jederzeit von außen frei zugänglich sein müssen. •
- Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Kindern, die über die berufliche Ebene hinausgehen, sind zu unterlassen bzw. mit den Erziehungsberechtigten abzusprechen. •
- Der körperliche Kontakt im Unterricht ist situationsgebunden und bedarf in der Regel ausreichend Erklärung und Ansagen für das Kind.
- Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung, insbesondere in Verbindung mit den Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.
- Die Bedürfnisse der Kinder werden ernst genommen, auch was ihre persönliche Eigenwahrnehmung und Selbstbezeichnung betrifft. Das bedeutet beispielsweise, dass Spitznamen nur im Einverständnis mit den Kindern verwendet werden und auch seitens des Schulpersonals keine Spitznamen iniziiert werden
Disziplinierungsmaßnahmen
Disziplinierungsmaßnahmen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben durch die Schulleitung. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/Broschuere_Leitfaden_KMK-16-03-2023.pdf
Ich habe von den Inhalten des Schutzkonzeptes Kenntnis genommen und erkläre meine Zustimmung
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