- Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um Gefahrenpotentiale und mögliche Gelegenheitsstrukturen sowie Schutzstrukturen in unserer Schule zu erkennen. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit bedeutet, Organisationsstrukturen und alltägliche Abläufe auf Risiken und Schwachstellen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen, zu überprüfen. Die Risikoanalyse ist Ausgangspunkt für die stetige Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes und Planungsgrundlage für Präventionsmaßnahmen an unserer Schule.
Bedingungen und Schwerpunkte, die durch die Analyse in den Blick genommen werden sind:
• Mögliche Gefährdungspotentiale und Gelegenheitsstrukturen
• Spezifische bauliche Gegebenheiten und Risiken
• Struktur der Schule
• Persönliche Eignung
• Verhaltenskodex
• Beschwerdewege
• Interventionen
• Maßnahmen zur Stärkung der Kinder
• Aus- und Fortbildung
Bei der Durchführung der Risikoanalyse werden neben dem Kollegium auch die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern befragt. Die Ergebnisse werden dem Kollegium, der SMV und dem Elternbeirat vorgestellt
(Link Risikoanalyse Vorlage Land Baden Württemberg)
Die Ergebnisse der Risikoanalyse machen deutlich, welche Verbesserungen im Sinne des Schutzes gegen sexualisierte Gewalt erforderlich sind und in unser Schutzkonzept aufgenommen wurden. Einige Bereiche werden hier exemplarisch näher erläutert:
• Mobiltelefone: Smartphones/Handys werden vor der ersten Stunde eingesammelt und nach dem Unterricht wieder ausgegeben. (Regelung für Klasse 5 bis 7)
Für Klassen 8 bis 10 gilt: Smartphones/Handys werden vor der ersten Stunde eingesammelt und in der Mittagspause um 12.50 Uhr ausgegeben. Nach der Mittagspause werden die Geräte wieder eingesammelt und nach dem Unterricht zurückgegeben. In der Mensa herrscht reguläres Handyverbot.
• Fotos: Jegliches Bildmaterial von Kindern, das im Rahmen des Schulalltags (auf dem gesamten Schulgelände) und bei schulischen Veranstaltungen (Exkursionen, usw.) entstanden ist, darf nicht versendet bzw. veröffentlicht werden, wenn dies nicht ausdrücklich mit der Schulleitung abgesprochen und genehmigt wurde. Eine Abfrage zur Zustimmung wird zu Beginn jedes Schuljahres bei den Erziehungsberechtigten durchgeführt.
• Bauliche Mängel: Gemeinsam mit dem Schulträger wurde nach einer Schulhausbegehung bauliche Auffälligkeiten besprochen: (Fehlende Beleuchtung in den Gängen (Bewegungsmelder), offene Eingangstüren, fehlende abschließbare Türen im WC,..)
Umkleidekabine Sporthalle: Je nach Lerngruppe ist es erforderlich die Türen von den Schüler- und Lehrerumkleiden offen zu lassen, um gegebenenfalls schnell intervenieren zu können um Sicherheit und Schutz aller zu gewährleisten.
• Ordner mit Kontaktdaten: Vorhanden und an zentraler Stelle hinterlegt in jedem Klassenbuch, den Büros und im Lehrerzimmer. Es erfolgt eine jährliche Thematisierung sowie Aktualisierung.
• Pausenaufsicht: Den Kindern wird von der Klassenleitung klar vermittelt, dass sich immer mindestens eine Pausenaufsicht für alle präsent auf dem Pausenhof befindet. Zum Aufsichtsbereich gehören auch die Flure und Toiletten. Zusätzlich kann (im Notfall) weitere Hilfe im Lehrerzimmer/Sekretariat/Schulleiter-Büro angefordert werden.
Quelle: Kultusministerkonferenz: Kinderschutz in der Schule

