(3) Handlungsleitfäden (Interventionsplan)
Interventionspläne sind das Kernstück unseres schulischen Schutzkonzepts.
Sie regeln das Vorgehen beim Verdacht einer sexualisierten Grenzüberschreitung gegenüber einer Schülerin oder einem Schüler
- durch eine Person außerhalb der Schule (Fall 1)
- durch Mitschülerinnen oder Mitschüler (Fall 2)
- durch Erwachsene in der Schule. (Fall 3)
Unser Interventionsplan soll fachliches Handeln gewährleisten und gibt Schulleitung und Kollegium und sonstigem an der Schule pädagogisch tätigem Personal Orientierung und Handlungssicherheit. Zu wissen, was im Fall eines Falles zu tun ist, erleichtert die Bereitschaft, genau hinzusehen, Anhaltspunkte für Gewalterfahrungen zu erkennen und ihnen nachzugehen. Ziel ist es, Schutz für betroffene Schülerinnen und Schüler herzustellen und zwar bereits bei niedrigschwelligen (z.B. verbalen) sexualisierten Grenzüberschreitungen und nicht erst bei strafrechtlich relevanten Gewalttaten. Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts stellen sicher, dass rufschädigende Gerüchte vermieden und der Fürsorgepflicht für zu Unrecht unter Verdacht geratene Personen Rechnung getragen wird.
Verhaltensregeln:

Quelle: F. Haberer




